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   BGH, 18.11.1966 - Ib ZB 12/65   

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https://dejure.org/1966,2347
BGH, 18.11.1966 - Ib ZB 12/65 (https://dejure.org/1966,2347)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1966 - Ib ZB 12/65 (https://dejure.org/1966,2347)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1966 - Ib ZB 12/65 (https://dejure.org/1966,2347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen die Anmeldung einer Darstellung als Warenzeichen - Schutzfähigkeit des Wortbestandteils "Zwillingspackung" - Bestimmung einer zeichenrechtlichen Übereinstimmung - Eintragungsfähigkeit von Warenzeichen - Verwechslungsgefahr beim Wort "Zwillingspackung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1967, 194
  • GRUR 1967, 292
  • DB 1967, 769
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Auszug aus BGH, 18.11.1966 - Ib ZB 12/65
    Bedenken hiergegen könnten sich unter dem Gesichtspunkt ergeben, daß eine naturgetreue, nicht vom Herkömmlichen abweichende Abbildung einer Warenverpackung regelmäßig nicht als Warenzeichen eingetragen werden kann (BGHZ 41, 187, 190 [BGH 23.10.1963 - Ib ZB 40/62] - Palmolive).

    Diese Prüfung wird das Patentamt jedoch unter Berücksichtigung der in der Entscheidung BGHZ 41, 187 aufgestellten Grundsätze im Streitfalle unabhängig von dem Ergebnis des Widerspruchsverfahrens noch vornehmen müssen.

    Denn die Benutzung einer der Abbildung entsprechenden plastischen Warenverpackung würde gleichwohl keinen Gebrauch des Zeichens darstellen, weil eine Warenverpackung als räumliches Gebilde kein Warenzeichen im Sinne der §§ 1, 15 WZG sein kann (vgl. BGHZ 41, 187, 189, 193 [BGH 23.10.1963 - Ib ZB 40/62]- Palmolive; auch RGZ 155, 112, 115, 116, 123).

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1966 - Ib ZB 12/65
    Gegenstand des Widerspruchsverfahrens ist indessen nur die Erledigung des auf das private Recht des Widersprechenden gestützten Widerspruchs und daher auch nur die Feststellung oder Verneinung der Zeichenübereinstimmung (BGH GRUR 1963, 630, 631 links - Polymar), nicht dagegen die Prüfung, ob der Eintragung des angemeldeten Zeichens absolute Eintragungshindernisse entgegenstehen.
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66

    Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte

    Wer einen solchen Ausdruck in ein Wortzeichen einfügt, statt ihn getrennt von diesem Zeichen in einer unzweideutig beschreibenden Weise zu verwenden, drängt dem Verkehr die Vorstellung auf, daß dieser Ausdruck über seine beschreibende Funktion hinaus zugleich zur Herkunftskennzeichnung für eine bestimmte Betriebsstätte dienen solle Dementsprechend hat der Senat bereits in dem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 12/65 vom 18. November 1966 zum Ausdruck gebracht, daß der Begriff "Zwillingspackung", wenn er lediglich in Verbindung mit einem weiteren Zeichenwort gebraucht werde, wenigstens auf einen Teil des Publikums als Betriebskennzeichnung wirken und als dann eine Verwechslungsgefahr mit dem Wortzeichen "Zwilling" hervorrufen könne.

    Im vorliegenden Fall scheidet eine Verletzung dieser Bestimmung bereits deshalb aus, weil die Entscheidung in dem anderweitigen Verfahren nach der zutreffenden Ansicht des Beschwerdegerichts nicht vorgreiflich war, wie durch den inzwischen ergangenen Beschluß Ib ZB 12/65 vom 18. November 1966 bestätigt worden ist.

  • BPatG, 26.06.2002 - 26 W (pat) 105/01
    In einem solchen Fall ist die Zustellung des entsprechenden Schriftsatzes in Verbindung mit der getroffenen Entscheidung zulässig (BGH GRUR 1967, 292 -Zwillingspackung; GRUR 1978, 99 - Gleichstromfernspeisung).
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